Taschenkontrollen in Supermärkten
Weitere Inhalte
Ratgeber: Recht
Taschenkontrollen in Supermärkten
Zur Merkliste hinzufügen
Samstag, 12.11.2011
17:03 Uhr im Ersten
Grundsätzlich gilt: Pauschale Taschenkontrollen in Supermärkten sind unzulässig. Sie sind ein derart schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kunden, dass sie nicht durch das Hausrecht des Supermarktbetreibers gedeckt sind.
Quelle: SWR![DasErste Mediathek[ARD]](/daserste/_common/img/daserste-mediathek.png)